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Leistungen

Als freie Autorin für Reise- und Kulturthemen nehme ich meine Leser mit auf einen Streifzug. Für (Online-)Magazine und Blogs schreibe ich Texte, bei denen sich alles um Storytelling dreht. Denn bei guten Geschichten bleiben die Leser gerne länger.

Ich schreibe nicht nur für Magazine, sondern helfe auch kleinen Unternehmen und Gründern dabei, ihre Idee in Worte zu fassen. Wenn Sie Hilfe für das Betexten Ihrer Homepage oder Flyer brauchen, melden Sie sich bei mir.

Leistungen

  • Artikel, Reportagen, Interviews, Blogartikel für Zeitungen, Magazine und Blogs (Print und Online)
  • SEO-optimierter Content für Websiten, Landingpages, Webshops
  • Texte für Broschüren, Newsletter und Pressemitteilungen
  • Betreuung und Planung von Social-Media-Kanälen (Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest)

Themenbereiche

Reise, Kunst, Kultur – das sind meine Kernkompetenzen. Darüber hinaus schreibe ich zu den Themen Stadt, Szene, Ernährung, Vegetarisches, Lokales (Berlin, Rheinland-Pfalz, München), Karriere

Preise

Die Preise beginnen ab 60 Euro pro Stunde.
In allen Fällen werden die Preise vorab pauschal, pro Stunde oder pro Wort vereinbart.
Gerne erstelle ich Ihnen ein persönliches und unverbindliches Angebot.

AGBs Julia Schattauer

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Alle meine Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2 Ich übertrage dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ich für den Auftraggeber erbringe, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Die Vergütung erfolgt nach vorheriger Absprache und wird stundenweise oder pauschal berechnet. Inklusive im Preis sind zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen werden extra berechnet.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als Slogans oder Claims, so bin ich berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5. HAFTUNG UND ABNAHME

5.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.3. Der Texter übernimmt kein Lektorat für seine Texte (es sei denn, er wird in Sonderfällen damit explizit beauftragt). Die finale Prüfung der Rechtschreibung / Grammatik erfolgt durch ein Lektorat auf Kosten des Kunden. Verzichtet der Kunde auf das Lektorat, nimmt er mögliche Fehler in Kauf und kann den Texter für sie nicht verantwortlich machen.
5.4 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
5.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Texter geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
5.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

6. REFERENZBELEGE

Der Texter behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Texte und Konzepte für eigene Referenzzwecke unter Benennung des Auftraggebers zu nutzen und ggf. auf die Website des Auftraggebers zu verlinken.


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